Vögel
Abb. 1: Störche bei Feldbearbeitung vor Windenergieanlage (Bild: Shutterstock)
Thematik und Untersuchungen
Windenergieanlagen können Auswirkungen auf die Zug- und Brutvogelpopulation haben.
Eine Voruntersuchung der Vogelwarte Sempach aus dem Jahr 2012 schätzte das Konfliktpotenzial für Brut- und Gastvögel im Projektgebiet als gering ein. Trotzdem wurden die wichtigsten Arten, wie z.B. der Rotmilan und der Weissstorch freiwillig weitergehend untersucht. Zudem wurde der Vogelzug und der Greifvogelzug erhoben.
Neben den Feldbeobachtungen eines Fachbüros flossen auch die Beobachtungen von lokalen Anwohnern und Landwirten mit ein, sodass zusammen mit der vorhandenen Datenbasis eine breit abgestützte Datengrundlage geschaffen wurde. Dazu wurde in der Begleitgruppe eine spezifische Arbeitsgruppe geschaffen.
Resultate
Vom Fachbüro wurden 3 Reviere des Rotmilans, 2 Reviere des Sperbers, 7 Reviere des Mäusebussards und 5 Reviere der Feldlerche festgestellt.
Mitglieder der Arbeitsgruppe Vögel
fanden ebenfalls Feldlerchen und stellten einen klaren Brutschwerpunkt auf der Luzerner Seite für diese Art fest. Im Untersuchungsperimeter konnten im Winterhalbjahr zudem Waldschnepfen festgestellt werden. Es wurden auch mehrfach Ansammlungen von Milanen
und Weissstörchen festgestellt. Auch deren Schwerpunkt fand sich auf Luzerner Seite.
Abb. 2: Ansammlungen von Vögeln (Rotmilane und Störche). Störche sammeln sich in den feuchten Bereichen der Müswanger Allmend (ehemaliger Torffstich). Der Projektperimeter befindet sich weitgehend ausserhalb auf der Aargauer Seite (feine violette Linie) (Bild: Nateco).
Abb. 3: Storch auf Freileitung (Bild: Shutterstock).
Massnahmen Brutvögel
Um Grossvögel nicht unnötig zu gefährden, werden die Windenergieanlagen abgeschaltet, wenn die Felder in der Nähe bearbeitet werden. Zudem ist vorgesehen, eine bestehende Freileitung auf einer Länge von 3.3 km unter Boden zu verlegen. Störche und Milane werden an Freileitungen immer wieder durch einen elektrischen Schlag getötet. Durch die Erdverlegung der bestehenden Freileitung kann so eine Kompensation geschaffen werden. Als weitere Massnahmen sind ein Fütterungsverbot für Grossvögel und der Verzicht auf neue Hecken in der Umgebung der Windenergieanlagen (bis ca. 400 m) vorgesehen.
Abb. 4: Es werden 3.3 Km bestehende Freileitungen (rot) unterirdisch verlegt (Bild: AEW).
Zusatzmassnahmen Zugvögel bei Bedarf
Die effektive Anzahl der verunfallenden Vögel wird in einem Monitoring genau ermittelt. Sollte sich ergeben, dass mehr Vögel an den Anlagen verunfallen, so werden weitere Massnahmen eingeführt. Diese können unter anderem eine radargesteuerte Kontrolle des Parkes umfassen, so wie die Vogelwarte dies vorgeschlagen hat (vgl. Abb. 5).
Abb. 5: Radargesteuerte Kontrolle des Windparks bei zu hoher ermittelter Mortalität durch Zugaufkommen (Bild Swiss birdradar).